Rechtsanwalt
Marcus Schröter

Bankrecht

Im Bankrecht geht es um Vermögenswerte und oft auch um die wirtschaftliche Existenz. Gerade deshalb können Sie von uns besonderes Engagement und praxisrelevante Sachkunde erwarten. Wir kennen das Bankrecht nicht nur aus anwaltlicher Sicht, sondern auch aus unserer langjährigen Tätigkeit im Bankensektor. Wir wissen daher wie eine Bank funktioniert und können unter Berücksichtigung der juristischen Aspekte eine Gesamtlösung anstreben, die insbesondere Ihre Interessen berücksichtigt.
Zu unseren Mandanten zählen Bankkunden und Kapitalanleger, die wir in allen Facetten des Bankrechts beraten und vor Gericht vertreten.
Gerne beraten und vertreten wir Sie zu folgenden bankrechtlichen Themengebieten:
Kontoführung und (bargeldloser) Zahlungsverkehr (Lastschrift und Onlinebanking)
Haftung im Zusammenhang mit ec-Karte, Zahlungskarte und Kreditkarte, Hilfe für Opfer von Kreditkartenbetrug
Bankvertragsrecht, AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen; Widerruf von Kreditverträgen
Verbraucherdarlehen, Personaldarlehen
Kontokorrentkredite
gewerbliche Kreditverträge, Aval, Betriebsmittellinie
Bauspardarlehen, Zwischenfinanzierung
Immobiliendarlehen, Forward-Darlehen
Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
Kreditsicherheiten/ Kreditsicherungsrecht (Globalzession, Sicherungsübereignung)
Bürgschaften
Vorfälligkeitsentschädigung
Nichtabnahmeentschädigung, Bereitstellungszinsen, Disagio
Zinsanpassungsklauseln, Abschnittsfinanzierung
Tilgungsersatz
Forderungsverkauf (u.a. Immobilienfinanzierung mit dazugehöriger Sicherheit)
Schrottimmobilien




 
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